Fragen

Im Folgenden haben wir ein paar Fragen und Antworten zusammengefasst, die häufig gestellt werden. Vielleicht finden Sie bereits hier die Information, die Sie suchen.

Kann ich jederzeit bei Ihnen einen Termin bekommen?

Leider haben wir nur begrenzte Plätze und es kommt zu Wartezeiten. Ob derzeit eine Warteliste besteht, erfahren Sie, wenn Sie uns kontaktieren.

Wann werden die Kosten einer Therapie durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen?

Als Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenkasse bringen sie bitte ihre Versichertenkarte zum Erstgespräch mit. Wenn Sie bei uns ein Erstgespräch hatten und wir uns auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben, stellen wir einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Übernahme der Behandlungskosten. Zu diesem Antrag ist als Anlage ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin erforderlich, den Sie bei diesen anfordern müssen.

Wann werden die Kosten einer Therapie durch die private Krankenversicherung übernommen?

Erkundigen Sie sich bitte vor dem Erstgespräch bei ihrer Krankenkasse zu den Bedingungen der Kostenübernahme für Psychotherapie und teilen uns diese mit. Gegebenenfalls stellen wir dann einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Übernahme der Behandlungskosten. Zu diesem Antrag ist als Anlage ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin erforderlich. Sollten Sie zusätzlich über eine Beihilfestelle versichert sein, muss auch dort ein Antrag von uns gestellt werden.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten, je nach Behandlungsmethode sind manchmal auch längere Sitzungen (100 Minuten) erforderlich.

Wie oft muss ich zu einer Therapiesitzung kommen?

In der Regel kommen Sie einmal pro Woche zu einer 50-minütigen Therapiesitzung zu uns. Bei erfolgreicher Behandlung oder gegen Ende einer Therapie vergrößern sich die Abstände nach Bedarf.

Wie lange dauert eine Therapie?

Die gesetzlichen Krankenkassen bewilligen zunächst eine Kurzzeittherapie. Ist eine weitere Behandlung erforderlich, müssen Folgeanträge von uns gestellt werden. Bei einer Verhaltenstherapie werden maximal 60 Sitzungen, in Ausnahmefällen 80 Sitzungen genehmigt. Die privaten Krankenkassen haben eine sehr unterschiedliche Praxis bei der Bewilligung der Anzahl der Therapiestunden. Es kann sinnvoll sein, sich vorab bei der eigenen Krankenkasse darüber zu informieren.

Was passiert, wenn ich eine Therapiesitzung versäume? Muss ich dann ein Ausfallhonorar zahlen?

Leider ja. Denn wir haben diese Stunde für Sie reserviert und konnten in der Zeit niemand anderen behandeln. Dieses Ausfallhonorar wird Ihnen auch nicht von der Krankenkasse erstattet. Das Ausfallhonorar wird aber nicht fällig, wenn Sie uns rechtzeitig (mindestens einen Arbeitstag vor Ihrem Termin) absagen.